Allgemeine Reisebedingungen der Firma:

Sport – Weidenbach (Golfsportreise.de), Wuppertal, Klippe 40, 42389 Wuppertal

Sehr geehrter Kunde,
bitte beachten Sie die nachstehenden Bedingungen und wichtigen Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen uns regeln und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen.

  1. Allgemeines

1.1.      Diese Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Dieter Weidenbach, Sport Weidenbach + Golfsportreise.de, Klippe 40, 42389 Wuppertal (nachfolgend „Sport Weidenbach“ genannt) und dem Reisenden (nachfolgend „Kunde“ genannt) für sämtliche über die Internetseite oder telefonisch angebotenen Reisen und sonstige damit im Zusammenhang stehende Leistungen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit dem Kunden, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Kunden verwendeter Bedingungen widersprochen.

1.2.      Die wesentlichen Merkmale der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

1.3.      Die Vertragssprache ist Deutsch.

  1. Vertragsschluss und Sicherungsschein

2.1.      Die auf unserer Webseite angebotenen Leistungen stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits eine Anfrage an Sport Weidenbach zu stellen.

Die Anfragen des Kunden über das elektronische Formular auf der Internetseite sind für ihn unverbindlich. Der Kunde gibt einen verbindlichen Antrag auf Vertragsschluss bei Sport Weidenbach ab, indem er die ausgefüllte und unterzeichnete Reiseanmeldung per Post oder Fax an Sport Weidenbach übermittelt. Der Kunde ist an seinen Antrag für einen Zeitraum von 7 Tagen ab dem Tag der Absendung gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Sport Weidenbach zustande (Vertragsschluss), die keiner bestimmten Form bedarf und insbesondere per Email, telefonisch oder durch Übermittlung der Reisebestätigung erfolgen kann.

2.2.      Zusammen mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen Sicherungsschein übersandt bzw. ausgehändigt. Sofern noch keine Annahme des Antrages durch Sport Weidenbach auf anderem Wege erfolgt ist und der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung des Kunden abweicht, liegt ein neues Angebot von Sport Weidenbach vor, an welches sich Sport Weidenbach für die Dauer von 10 Tagen ab dem Zugang des neuen Angebots beim Kunden gebunden hält. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde vor Ablauf der Frist die Annahme erklärt.

2.3.      Bei telefonischer Buchung gibt der Kunde sein Angebot ab, indem er Sport Weidenbach fernmündlich den Abschluss eines Vertrages anträgt. Sport Weidenbach nimmt das Angebot des Kunden durch Zusendung einer Reisebestätigung (Vertragsschluss) in Textform (z.B. per Post, E-Mail) innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab der telefonischen Buchung an. Wenn der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der fernmündlichen Reiseanmeldung des Kunden abweicht, liegt ein neues Angebot seitens Sport Weidenbach vor, an welches sich Sport Weidenbach für die Dauer von 10 Tagen ab dem Zugang des neuen Angebots beim Kunden gebunden hält. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde vor Ablauf der Frist die Annahme erklärt.

  1. Reiseunterlagen

Erhält der Kunde seine Reiseunterlagen nicht spätestens fünf Tage vor Reiseantritt, so hat er Sport Weidenbach über diesen Umstand unverzüglich zu informieren. Sofern die Reise bereits vollständig bezahlt wurde, wird Sport Weidenbach in diesem Falle dem Kunden die betreffenden Reiseunterlagen unverzüglich zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen frühestens einen Tag vor dem planmäßigen Abflugtag aushändigen.

  1. Zahlungsbedingungen

4.1.      Nach Vertragsschluss und mit Zugang der Reisebestätigung sowie des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3, 4 BGB werden 20% des vereinbarten Reisepreises (auf volle Euro aufgerundet) als Anzahlung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den vereinbarten Reisepreis angerechnet. Der nach der Anzahlung verbleibende Betrag wird vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen 40 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn ohne erneute  Aufforderung fällig.

4.2.      Bei kurzfristig gebuchten Reisen, also Reisen, zwischen deren Buchungstermin und vereinbarten Reisebeginn weniger als 40 Tage liegen, ist der vereinbarte Reisepreis in voller Höhe mit Zugang der Reisebestätigung sowie des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3, 4 BGB sofort zur Zahlung fällig

4.3.      Die Überweisung des Betrages (Anzahlung, Restbetrag) erfolgt auf das in der Buchungsbestätigung bzw. auf der Rechnung angegebene Konto.

  1. Leistungen, Preise

5.1.      Der Umfang der gebuchten Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Beginn und Ende der Reise ist der Reisebestätigung zu entnehmen.

5.2.      Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten ausschließlich an den angegebenen Reisetagen.

5.3.      Alle angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und sonstiger Entgelte.

  1. Preisanpassung, Leistungsänderung

6.1.      Sport Weidenbach behält sich eine Anpassung (Erhöhung oder Senkung) des im Reisevertrag vereinbarten Reisepreises in den folgenden Fällen vor:

Nach Reisevertragsschluss eintretende Änderung  der Beförderungskosten; nach Reisevertragsschluss eintretende Änderung der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren; nach Reisevertragsschluss eintretende Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.

6.2.      Preisanpassungen im Sinne von Preiserhöhungen nach Reisevertragsschluss werden von Sport Weidenbach nach folgender Maßgabe berechnet:

6.2.1.  Im Fall der sitzplatzbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten) kann Sport Weidenbach vom Kunden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.

6.2.2.  Im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten pro Beförderungsmittel  werden die zusätzlich anfallenden Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich hierbei ergebenden anteiligen Erhöhungsbetrag kann Sport Weidenbach zu dem vereinbarten Reisepreis des Kunden addieren.

6.2.3.  Im Fall der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren (hier insbesondere Gebühren für Sicherheitskontrollen, Abfertigung) wird Sport Weidenbach den vereinbarten Reisepreis um den auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

6.2.4.  Im Fall der Änderung der Wechselkurse nach Reisevertragsschluss, die zu einer Erhöhung der Reisekosten führen, darf der vereinbarte  Reisepreis von Sport Weidenbach um die tatsächlich dadurch entstandenen Mehrkosten erhöht werden.

6.3.      Die Preisanpassungen sind nur zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Reisevertragsschlusses und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zu der Erhöhung führenden Umstände bei Reisevertragsschluss noch nicht vorlagen und für Sport Weidenbach auch nicht vorhersehbar waren.

6.4.      Preisänderungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Ab dem 20. Tag vor Reisebeginn beim Kunden eingehende Preisänderungen sind unwirksam.

6.5.      Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Sport Weidenbach den Kunden unverzüglich informieren.

6.6.      Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% vom ursprünglich vereinbarten Reisepreis ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder von Sport Weidenbach die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus dem Programm von Sport Weidenbach zu verlangen, wenn Sport Weidenbach in der Lage ist, dem Kunden eine solche anzubieten. Der Kunde hat seine Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung gegenüber Sport Weidenbach geltend zu machen.

Die in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.

  1. Rücktritt des Kunden

7.1.      Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Sport Weidenbach zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei Sport Weidenbach. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2.      Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Sport Weidenbach den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Ist der Kunde aus Gründen zurückgetreten, die von Sport Weidenbach nicht zu vertreten sind oder die nicht auf höherer Gewalt beruhen, ist Sport Weidenbach berechtigt in Abhängigkeit von der Höhe des Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt bzw. den Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen bzw. Aufwendungen zu verlangen. Die hierbei anfallenden Rücktrittskosten werden pauschaliert, in Abhängigkeit der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vereinbarten Reisebeginn. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen wurden bei der Berechnung bereits berücksichtigt.

7.3.      Die Kosten der Rücktrittspauschalen gelten pro Person und betragen nachfolgende Prozentsätze vom Reisepreis:

7.3.1.  Einzelreisen mit Linienmaschinen und Charterflügen:

  • bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
  • ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 15% des Reisepreises
  • ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
  • ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
  • ab 6. Tag vor Reiseantritt bis Reiseantritt: 70% des Reisepreises
  • Nicht-Antritt der Reise (No Show): 90% des Reisepreises

7.3.2.  Gruppenreisen mit Linienmaschinen oder Charterflügen

  • bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
  • ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
  • ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises
  • ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
  • ab 6. Tag vor Reiseantritt bis Reiseantritt: 80% des Reisepreises
  • Nicht-Antritt der Reise (No Show): 95% des Reisepreis

7.4.      Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die nach Ziff. 7.3.1. und 7.3.2. geltend gemachten Rücktrittspauschalen nicht oder nicht in genannter Höhe entstanden sind.

7.5.      Sport Weidenbach behält sich das Recht vor, anstelle der vorgenannten Rücktrittspauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. Sport Weidenbach hat hierbei nachzuweisen, dass wesentlich höhere Aufwendungen anstelle der jeweils anwendbaren Rücktrittspauschale entstanden sind. In diesem Falle ist Sport Weidenbach verpflichtet, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung, die Höhe der Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.

7.6.      Im Fall der Stornierung sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen (insbesondere Flugtickets) an Sport Weidenbach zurückzugeben.

7.7.      Das Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt von den vorstehenden Bedingungen unberührt.

7.8.      Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist grundsätzlich im Reisevertrag und Reisepreis nicht enthalten. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie ggf. weiterer Versicherungen (z.B. Ticketversicherung, Reisegepäckversicherung) wird daher empfehlend hingewiesen.

  1. Umbuchung und Ersatzperson

8.1.      Der Kunde kann bis zum 31. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn eine Änderung der ursprünglichen Reise (Umbuchung) durch Sport Weidenbach vornehmen lassen. Als Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, auch Änderungen bei der Abflugzeit.

8.2.      Für die Umbuchung erhebt Sport Weidenbach vom Kunden ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 30,00 Euro (je Umbuchung). Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe der Schadenspauschale entstanden ist.

8.3.      Änderungen ab dem 30. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn können nur durch einen Rücktritt unter Berücksichtigung von Ziff. VII verbunden mit dem Neuabschluss eines Reisevertrages vorgenommen werden, es sei denn die vom Kunden gewünschte Umbuchung verursacht nur geringfügige Kosten.

8.4.      Der Kunde kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Sport Weidenbach kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

8.5.      Tritt ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Reisevertrag ein, so berechnet Sport Weidenbach die durch die Übertragung gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten (wie z.B. Verwaltungskosten, Telefon- und Portokosten). Für die Begleichung des Reisepreises und der durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten haften der Kunde und der Ersatzteilnehmer gesamtschuldnerisch.

8.6.      Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die nach Ziff. 10.2. und 10.5. geltend gemachten Kosten nicht oder nicht in genannter Höhe entstanden sind.

  1. Rücktritt und Kündigung durch Sport Weidenbach

9.1.      Sport Weidenbach kann vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten bzw. nach Antritt der Reise den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung durch Sport Weidenbach nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Sport Weidenbach den Vertrag oder tritt zurück, so behält Sport Weidenbach den Anspruch auf den Reisepreis, jedoch unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die Sport Weidenbach aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

9.2.      Sport Weidenbach kann bis fünf Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sport Weidenbach wird den Kunden frühzeitig über diesen Umstand informieren, sobald absehbar ist, dass die entsprechende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sport Weidenbach wird dem Kunden in diesem Fall unverzüglich eine Rücktritterklärung zukommen lassen. Bereits geleistete Zahlungen des Reisepreises werden umgehend erstattet.

  1. Abhilfe, Minderung, Kündigung

10.1.   Wird die vereinbarte Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. Sport Weidenbach kann das Abhilfeverlangen verweigern, wenn es einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Das Abhilfeverlangen kann auch dadurch erfüllt werden, dass Sport Weidenbach eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

10.2.   Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel gegenüber Sport Weidenbach anzuzeigen.

10.3.   Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Sport Weidenbach innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so ist der Kunde berechtigt, den Reisevertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus einem wichtigen, Sport Weidenbach erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Sport Weidenbach verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Er schuldet Sport Weidenbach den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

  1. Ausschlussfristen, Verjährung

11.1.   Die Ansprüche aus §§ 651c-f BGB wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Sport Weidenbach geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag des vereinbarten Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dem Kunden wird empfohlen, die Geltendmachung seiner Ansprüche schriftlich vorzunehmen.

11.2.   Die Ansprüche aus §§ 651c-f BGB, die wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung geltend gemacht werden, oder die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Sport Weidenbach bzw. seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die übrigen Ansprüche aus §§ 651c-f BGB verjähren in einem Jahr.

  1. Mitwirkung

Bei Unterkunftsarten mit Selbstanreise bittet Sport Weidenbach den Kunden, etwaige Beanstandungen zusätzlich dem Ansprechpartner (z.B. Vermieter) vor Ort anzuzeigen. Bei Verlust oder Schäden an Zustellungsgegenständen sowie bei Verzögerungen der Zustellung im Rahmen von Flugreisen bittet Sport Weidenbach den Kunden, vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige den vorliegenden Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen.

  1. Haftung

13.1.   Die vertragliche Haftung von Sport Weidenbach für Schäden, die nicht aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit  oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung resultieren, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Sport Weidenbach für den entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.2.   Die deliktische Haftung von Sport Weidenbach für Sachschäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (je Kunde und je Reise).

13.3.   Ggf. darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von den Beschränkungen unberührt.

  1. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen

14.1.   Dem Kunden werden in der Reisebeschreibung bzw. den übermittelten Reiseunterlagen die wesentlichen Informationen über die Formalitäten, die für die Durchführung der Reise zu beachten und zu erfüllen sind (wie Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen), mitgeteilt, sofern er Staatsangehöriger eines Staates ist, auf den die Angebote von Sport Weidenbach ausgerichtet sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass in der Person des Kunden sowie der Mitreisenden keine Besonderheiten (wie z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

14.2.   Staatsangehörigen anderer Staaten wird die Einholung von Informationen zu den Formalitäten bei dem für sie zuständigen Konsulat empfohlen.

14.3.   Sport Weidenbach bittet den Kunden, die Informationen zu den notwendigen Formalitäten sorgfältig zu lesen, sich bei Rückfragen zu informieren und auch auf spätere Mitteilungen über Änderungen der Formalitäten zu achten.

14.4.   Der Kunde ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit Sport Weidenbach für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (wie insbesondere das Vorliegen und Mitführen gültiger Personaldokumente, die Beachtung von Zoll- und Devisenvorschriften, das Vorliegen gültiger Impfnachweise für Aus- und Wiedereinreise) und die Einhaltung der in diesem Zusammenhang zu beachtenden Fristen und Zeiträume (z.B. Zeitraum bis zur Erteilung eines Visa) selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen (wie z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten), gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, sie beruhen auf einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation von Sport Weidenbach in den Grenzen der unter 14.1. beschriebenen Verpflichtung. Von dem Vorstehenden unberührt bleiben gesetzliche Informationspflichten.

  1. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

15.1.   Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Sport Weidenbach und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt Satz 1 nur insoweit, als durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird.

15.2.   Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wuppertal. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

15.3.   Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (Fax ausreichend).

15.4.   Sollten  einzelne  Bestimmungen  ganz  oder  teilweise  nicht  rechtswirksam  oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Wuppertal, Juni 2014